Seit Juli 2025 können Unternehmen bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern eine Sonderabschreibung in Höhe von 30 % im ersten Jahr geltend machen. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen und soll Investitionen in klimafreundliche Technologien fördern.
Die Regelung gilt für gewerblich genutzte Anlagen und ergänzt die bestehende lineare Abschreibung. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) verbessert sich dadurch die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen und Speichern deutlich – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Stromkosten langfristig senken möchten.
Berechnungen zeigen, dass selbst erzeugter Solarstrom je nach Standort und Anlagengröße zwischen 5,7 und 12 Cent pro Kilowattstunde kosten kann – deutlich unter dem durchschnittlichen Strompreis für Industrieunternehmen, der bei etwa 18 Cent liegt. Mit Speicherlösungen steigen die Kosten leicht, bleiben aber weiterhin wettbewerbsfähig.
Trotz des Potenzials sind laut Fraunhofer IIS bislang nur rund 19 % der gewerblichen Hallenflächen mit PV ausgestattet. Die neue steuerliche Förderung könnte dazu beitragen, die Nutzung ungenutzter Dachflächen zu beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Unternehmenssektor zu erhöhen.